Mein Anspruch an sozialdemokratische Politik
1. Gute Arbeit, statt prekärer Beschäftigung
Die Arbeitsmarktpolitik der SPD muss darauf ausgerichtet werden, in erster Linie auf Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse hinzuwirken. Zu guter Arbeit gehört das uneingeschränkte Bekenntnis zur Mitbestimmung, Betriebsverfassung, Kündigungsschutz und Tarifautonomie.
Um prekäre Arbeitsverhältnisse zu reduzieren und die Situation der abhängig Beschäftigten zu verbessern, muss die SPD
- das Entsendegesetz auf weitere Branchen ausweiten sowie das Mindestarbeitsbedingungsgesetz anstreben mit dem Ziel, den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen,
- das ArbeitnehmerÜberlassungsGesetz (Leiharbeit) ändern, um gleiche Bezahlung und soziale Leistungen für alle Beschäftigten im Entleiherbetrieb zu erzielen,
- einen Anspruch auf Weiterbildung gesetzlich festlegen,
- die Regelungen zur Altersteilzeit verlängern,
- den öffentliche Beschäftigungssektor ausweiten,
- Arbeit im Praktikum gesetzlich regeln, damit reguläre Arbeitsverträge abgeschlossen werden können,
- die Zumutbarkeit bei der Arbeitsvermittlung in "mindestens tariflich oder ortsüblich" ändern,
- die so genannten 1 Euro Jobs nach § 16 Abs.3 Satz 2 SGBII abschaffen,
- die Arbeitsvermittlung nach dem Prinzip "Unterstützung aus einer Hand" weiterentwickeln.
Im Kapitel 3.6, gute Arbeit für alle, im SPD Grundsatzprogramm und mit dem Beschluss des SPD Parteivorstandes vom 7. Januar 2008 zur guten Arbeit, wurde die Grundlage für die oben genannten konkreten politischen Maßnahmen geschaffen. Will die SPD glaubwürdig bleiben und verloren gegangenes Vertrauen bei den Menschen zurück gewinnen, dann muss sie der Kampagne die Realpolitik für gute Arbeit folgen lassen.
2. Soziale Sicherung gegen Erwerbslosigkeit, Krankheit und Altersarmut
Die Absicherung bei Erwerbslosigkeit wird durch das SGB III (Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I) und das SGB II (Grundsicherung aus Steuermitteln, Arbeitslosengeld II) gewährleistet, wenn eine Erwerbsarbeit täglich mindestens drei Stunden ausgeübt werden kann. Die rechtlichen Grundlagen dafür wurden mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und den Reformen von SGB II und III geschaffen bzw. verändert.
Die drastische Kürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I auf grundsätzlich nur noch 12 Monate, war eine falsche Entscheidung. Letztlich führt sie zum „rasanten Absturz“ in das Arbeitslosengeld II von vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich dadurch um ihre Lebensleistung betrogen fühlen. Inzwischen ist die Anspruchdauer wieder etwas erhöht worden, die sozialpolitischen Folgen und der politische Schaden für die SPD kann damit jedoch nicht aufgefangen werden!
Zukünftig ist zu prüfen, wie das Äquivalenzprinzip wieder stärker Berücksichtigt werden kann, um die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I anzuheben. In diesem Zusammenhang ist von einer weiteren Senkung des Beitrages der Arbeitslosenversicherung abzusehen. Dadurch würden der Bundesagentur finanzielle Spielräume bei steigender Erwerbslosigkeit und für die notwendige verstärkte Förderung der beruflichen Weiterbildung genommen.
Die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II sind angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten nicht ausreichend und müssen zeitnah für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften erhöht werden, also auch für die Kinder! Der Regelsatz für Kinder muss den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend verändert und erhöht werden. Der allgemeine Regelsatz ist als erstes auf 420,-Euro anzuheben und dann ebenso wie die Kosten der Unterkunft regelmäßig an die Steigerung der Lebenshaltungskosten bzw. die tatsächliche Steigerung der Wohnkosten anzupassen.
Mit der Gesundheitsreform konnte die SPD einige positive Regelungen für die Menschen durchsetzen. So zum Beispiel der Anspruch auf Schutzimpfungen gegen ansteckende Krankheiten, Eltern-Kind-Kuren als Pflichtleistung, eine verbesserte integrierte Versorgung, Stärkung spezieller ambulanter Leistungen, Programme für chronisch Kranke und die Stärkung des Hausarztmodells.
Die Frage der langfristigen und solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens konnte jedoch nicht gelöst werden. Herausgekommen ist ein Kompromiss mit der CDU/CSU, der uns einen Einheitsbeitragssatz beschert hat, der vermutlich nicht seriös ausfinanziert sein wird. Es ist zu befürchten, dass die von der Union durchgesetzte „kleine Kopfpauschale“, der so genannte Zusatzbeitrag, bald von vielen Kassen ausgeschöpft werden muss. Zu Lasten der Versicherten!
Die SPD muss sich klar für die Bürgerversicherung als Alternative zum Gesundheitsfond bzw. der Kopfpauschale bekennen, damit alle Einkommensarten in die Finanzierung des Gesundheitssystems einbezogen werden und die Solidarität gestärkt wird! Außerdem geht es darum, die private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen, damit auch dadurch die Solidarität gestärkt werden kann und die „Zwei-Klassen-Medizin“ endlich überwunden wird!
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung, sie steht für den Generationenvertrag und hat Wirtschaftskrisen, Weltkriege, Währungsreformen und diverse politische Machtwechsel überstanden. Die Schwierigkeiten der Finanzierung ergeben sich insbesondere durch die hohe Erwerbslosigkeit und einen Anstieg ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse, die sich jenseits der Sozialversicherung bewegen. Sorgen wir also für gute Arbeit, dann führt das auch zu einer Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Insofern war die Verlängerung der Lebensarbeitszeit die falsche Antwort und hat ebenfalls einen erheblichen Vertrauensverlust der SPD bei den Menschen zur Folge.
Kurzfristig muss die gesetzliche Rentenversicherung unter Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes (Übergangsfristen), zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Das heißt, weitere Berufsgruppen ergänzen und stärken die Versichertengemeinschaft (z.B. neu berufene Beamtinnen und Beamte, Selbständige, geringfügig beschäftigte Erwerbstätige, Politiker/innen).
Um Altersarmut zu bekämpfen bzw. zu verhindern, ist die Einführung einer Mindestrente für langjährige Beitragszahler erforderlich, die deutlich oberhalb der Grundsicherung liegt. Langfristig brauchen wir für die Alterssicherung drei Säulen: Die gesetzliche Erwerbstätigenversicherung, eine gesetzliche betriebliche Altersversorgung, von der nur durch tarifvertragliche Regelungen zu Gunsten der Versicherten abgewichen werden kann, und eine private Altersversorgung, für die individuelle Gestaltung. Zusammengenommen müssen diese drei Säulen die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleisten.
3. Verteilungsgerechtigkeit
Die Finanz- und Steuerpolitik des vergangenen Jahrzehnts war von dem Anspruch geprägt, zu allererst den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Nachdem während der Regierungszeit von Helmut Kohl eine hohe Staatsverschuldung entstanden ist, galt es danach einen Mentalitätswechsel in der Ausgabenpolitik durchzusetzen. Das erreichte die SPD und hat damit in diesem schwierigen Bereich ihre Kompetenz in Finanzfragen bewiesen.
Die Finanz- und Steuerpolitik darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Die SPD hat es versäumt, die „steuerliche Balance“ zwischen den Interessen der abhängig Beschäftigten und den Unternehmen sozial gerecht zu gestalten bzw. Bezieher und Bezieherinnen von hohen Einkommen und Vermögen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu belasten. Das Gegenteil wurde praktiziert. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer trifft Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Familien sowie Rentner und Rentnerinnen mit niedrigem Einkommen besonders hart. Die Verbesserungen beim Grundfreibetrag und dem Eingangssteuersatz können das nicht aufwiegen.
In keinem guten Verhältnis dazu stehen die beiden Reformen der Unternehmensbesteuerung. Deshalb gehört die Verteilungsgerechtigkeit auf die Tagesordnung unserer Partei ganz nach oben!
Zur Stärkung der Einnahmeseite ist die (Wieder)Einführung der Vermögenssteuer auf den Weg zu bringen und das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer deutlich zu erhöhen. Damit erreichen wir den finanzpolitischen Spielraum, der für eine echte sozialdemokratische Politik erforderlich ist.
4. Kinderbetreuung, Bildung, Integration - als Schlüssel für Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit
Alle Menschen haben das Recht auf einen gebührenfreien Bildungsweg von Krippe und Kindergarten bis zur Hochschule. Gleicher Zugang für alle zu Bildung und Ausbildung zeichnet eine sozial gerechte Gesellschaft aus. Die verschiedenen Zweige des Bildungssystems müssen deutlich durchlässiger werden. Die Gemeinschaftsschule ist ein Modell, bei dem Lernschwache und Lernstarke gleichermaßen profitieren. Die Ausbildung im dualen System hat sich bewährt und ist international anerkannt.
Diesem sozialdemokratischen Anspruch folgend, hat die SPD das Tagesbetreuungsbaugesetz, die Erhöhung des Kindergeldes, die Einführung des Elterngeldes, die Anhebung des Bafög und letztlich das Kinderförderungsgesetzt durchgesetzt.
Für die Zukunft gilt es nun, diese Maßnahmen nicht „verwässern“ zu lassen, sondern mit Nachdruck voranzutreiben. Bei den weiteren Initiativen sollten, soweit es Aufgabe des Bundes ist, insbesondere die Erkenntnisse über die frühkindliche Bildung einfließen. Dazu gehört auch, die entsprechenden Berufsbilder (z. B. Erzieherinnen und Erzieher) einer Überprüfung zu unterziehen und ggf. anzupassen.
In der Bundesrepublik leben rund 13 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, Deutschland ist ein Einwanderungsland. Dieser Tatsache werden die aktuellen Rahmenbedingungen nur bedingt gerecht. Dem Gewinn an Kulturen und Lebensformen, stehen Schwierigkeiten bei der Integration und dem Zusammenleben gegenüber.
Insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen mit hoher Erwerbslosigkeit, wie eben auch in Berlin-Mitte, wird diese Situation besonders deutlich.
Menschen mit Migrationshintergrund sind überproportional von Erwerbslosigkeit betroffen. Die Grundlage von Integration sind Gleichheit und Menschenwürde im Sinne des im Grundgesetz verankerten Menschenbildes. Auf dieser Basis streben wir die Einbürgerung der zu uns kommenden Menschen an. Damit ist die volle politische Teilhabe verbunden und die SPD schließt die Mehrstaatlichkeit nicht aus. Wer noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, längere Zeit hier lebt, soll das kommunale Wahlrecht erhalten.
Der Schlüssel für Integration und Teilhabe ist die deutsche Sprache. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich dadurch unter anderem besonderer Handlungsbedarf beim Einwanderungsrecht, der Arbeitsmarktpolitik und der Sprachförderung, dem Rechnung zu tragen ist.



